Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht Dieser Rechner ist ein kostenfreier Service, der keine Einzelfallberatung darstellt oder ersetzen kann. 4 BGB vom Besteller herausverlangen, da dieser lediglich ein Werk beanspruchen kann. Personengesellschaft, § 1059c Ãbergang oder Ãbertragung des NieÃbrauchs, § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Ãbertragung des NieÃbrauchs, § 1059e Anspruch auf Einräumung des NieÃbrauchs, § 1060 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte, § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör, § 1064 Aufhebung des NieÃbrauchs an beweglichen Sachen, § 1065 Beeinträchtigung des NieÃbrauchsrechts, § 1066 NieÃbrauch am Anteil eines Miteigentümers, § 1067 NieÃbrauch an verbrauchbaren Sachen, § 1068 Gesetzlicher Inhalt des NieÃbrauchs an Rechten, § 1070 NieÃbrauch an Recht auf Leistung, § 1071 Aufhebung oder Ãnderung des belasteten Rechts, § 1074 NieÃbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung, § 1076 NieÃbrauch an verzinslicher Forderung, § 1080 NieÃbrauch an Grund- oder Rentenschuld, § 1081 NieÃbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren, § 1085 Bestellung des NieÃbrauchs an einem Vermögen, § 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers, § 1087 Verhältnis zwischen NieÃbraucher und Besteller, § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, § 1092 Unübertragbarkeit; Ãberlassung der Ausübung, § 1094 Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts, § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle, § 1103 Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht, § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter, § 1108 Persönliche Haftung des Eigentümers, § 1109 Teilung des herrschenden Grundstücks, § 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter, § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen, § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör, § 1121 Enthaftung durch VeräuÃerung und Entfernung, § 1123 Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung, § 1124 Vorausverfügung über Miete oder Pacht, § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht, § 1126 Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen, § 1127 Erstreckung auf die Versicherungsforderung, § 1133 Gefährdung der Sicherheit der Hypothek, § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, § 1138 Ãffentlicher Glaube des Grundbuchs, § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek, § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs, § 1142 Befriedigungsrecht des Eigentümers, § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung, § 1149 Unzulässige Befriedigungsabreden, § 1153 Ãbertragung von Hypothek und Forderung, § 1155 Ãffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen, § 1156 Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger, § 1157 Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek, § 1164 Ãbergang der Hypothek auf den Schuldner, § 1167 Aushändigung der Berichtigungsurkunden, § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger, § 1173 Befriedigung durch einen der Eigentümer, § 1174 Befriedigung durch den persönlichen Schuldner, § 1176 Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel, § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek, § 1178 Hypothek für Nebenleistungen und Kosten, § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten, § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht, § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück, § 1182 Ãbergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek, § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften, § 1187 Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere, § 1188 Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber, § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters, § 1191 Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld, § 1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld, § 1199 Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld, § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen, § 1206 Ãbergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes, § 1207 Verpfändung durch Nichtberechtigten, § 1208 Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs, § 1212 Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse, § 1214 Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers, § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger, § 1218 Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb, § 1219 Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb, § 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht, § 1224 Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung, § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder, § 1231 Herausgabe des Pfandes zum Verkauf, § 1239 Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer, § 1241 Benachrichtigung des Eigentümers, § 1242 Wirkungen der rechtmäÃigen VeräuÃerung, § 1246 Abweichung aus Billigkeitsgründen, § 1251 Wirkung des Pfandrechtsübergangs, § 1256 Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum, § 1258 Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers, § 1259 Verwertung des gewerblichen Pfandes, § 1273 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten, § 1276 Aufhebung oder Ãnderung des verpfändeten Rechts, § 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung, § 1286 Kündigungspflicht bei Gefährdung, § 1290 Einziehung bei mehrfacher Verpfändung, § 1291 Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld, § 1295 Freihändiger Verkauf von Orderpapieren, § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens, § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils, § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen, § 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung, § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit, § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, § 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben, § 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen, § 1369 Verfügungen über Haushaltsgegenstände, § 1372 Zugewinnausgleich in anderen Fällen, § 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens, § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens, § 1381 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit, § 1383 Ãbertragung von Vermögensgegenständen, § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung, § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, § 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung, § 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte, § 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit, § 1413 Widerruf der Ãberlassung der Vermögensverwaltung, § 1423 Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen, § 1424 Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke, § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten, § 1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung, § 1430 Ersetzung der Zustimmung des Verwalters, § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung, § 1434 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts, § 1437 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung, § 1439 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft, § 1440 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut, § 1442 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts, § 1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes, § 1445 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut, § 1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs, § 1447 Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten, § 1449 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung, § 1450 Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten, § 1451 Mitwirkungspflicht beider Ehegatten, § 1455 Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten, § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts, § 1459 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung, § 1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft, § 1462 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut, § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts, § 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes, § 1467 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut, § 1468 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs, § 1470 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung, § 1472 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts, § 1474 Durchführung der Auseinandersetzung, § 1475 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten, § 1478 Auseinandersetzung nach Scheidung, § 1479 Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung, § 1480 Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten, § 1481 Haftung der Ehegatten untereinander, § 1483 Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 1487 Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge, § 1489 Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten, § 1492 Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten, § 1493 Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten, § 1495 Aufhebungsantrag eines Abkömmlings, § 1496 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung, § 1497 Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung, § 1498 Durchführung der Auseinandersetzung, § 1499 Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten, § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge, § 1502 Ãbernahmerecht des überlebenden Ehegatten, § 1504 Haftungsausgleich unter Abkömmlingen, § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings, § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft, § 1509 AusschlieÃung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung, § 1511 AusschlieÃung eines Abkömmlings, § 1515 Ãbernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten, § 1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil, § 1559 Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts, § 1563 Registereinsicht; Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren, § 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung, § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt, § 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen, § 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit, § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit, § 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten, § 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter, § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit, § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt, § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Der Ort der Nacherfüllung liege hiernach â in den Grenzen des § 242 BGB[48] â stets am Belegenheitsort der Sache. Januar 2018. Fordert der Käufer Nachbesserung, muss der Verkäufer die gelieferte Ware in einen vertragsgemäÃen Zustand versetzen. Januar 2018 in Kraft, um die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Weber und Putz umzusetzen.[60]. Was ist der Unterschied zwischen Leibrente und Umkehrhypothek: (stimmt das auch) EuGH, Urteil vom 16. Infolge der Entscheidung des EuGH gehen einige Rechtswissenschaftler demgegenüber davon aus, dass Aufwendungen eines Verbrauchers nach § 439 Abs. Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung. Eltern und dem Kind im Allgemeinen, Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Allgemeiner Teil Abschnitt 5. Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht Daher befreit § 475 Abs. Geschäftsfähigkeit, § 1600c Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren, § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, § 1606 Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger, § 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang, § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners, § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter, § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen, § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung, § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung, § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld, § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen, § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung, § 1615 Erlöschen des Unterhaltsanspruchs, (XXXX) §§ 1615b bis 1615k (weggefallen), § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, § 1615m Beerdigungskosten für die Mutter, § 1615n Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt, § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen, § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge, § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge, § 1617b Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft, § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern, § 1618a Pflicht zu Beistand und Rücksicht, § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft, § 1620 Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt, § 1624 Ausstattung aus dem Elternvermögen, § 1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen, § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen, § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung, § 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil, § 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten 1. Rechenschaftspflicht, § 2132 Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung, § 2133 Ordnungswidrige oder übermäÃige Fruchtziehung, § 2135 Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge, § 2137 Auslegungsregel für die Befreiung, § 2139 Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge, § 2140 Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge, § 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben, § 2143 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse, § 2144 Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten, § 2145 Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten, § 2146 Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern, § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben, § 2151 Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Diese Regelungen sind in den §§ 210, 211 BGB bestimmt. [46] Der letztgenannte Aspekt ist durch die Verkaufsgüterkaufrichtlinie beeinflusst. § 326 III BGB: Gläubiger verlangt erlangten … 5 BGB nachempfunden.[78]. § 475 Abs. Teleologische Reduktion des § 346 III Nr. [52], Die Pflicht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung vorzunehmen, entfällt, wenn sie gemäà § 275 BGB unmöglich ist. Schuldrecht Allgemeiner Teil IV. Dienstbarkeiten, Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen der Verjährung, Abschnitt 6: Ausübung der Rechte, Er bezweckte also eine Gleichbehandlung von Gattungs- und Stückschuld im Gewährleistungsrecht. 1 BGB auch auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen Anwendung.[13]. 06-09-18 12:18:16 3. Die geltende Regelung der Mängelansprüche beruht auf dem am 1. Dieser müsse daher insbesondere vor finanziellen Belastungen geschützt werden. [65] Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers ist in § 635 BGB geregelt. Der Nacherfüllungsanspruch knüpft an die Pflicht des Verkäufers aus § 433 Abs. SchlieÃlich ist ein Nacherfüllungsverlangen nur dann wirksam, wenn der Käufer bereit ist, die Kaufsache am Ort der Nacherfüllung bereitzustellen. Aufl. Rechte an Grundstücken, Titel 2: Erwerb und Verlust des Eigentums Sofern eine Parteiabrede nicht besteht, beurteilt sich der Ort der Nacherfüllung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. 1, § 439 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 Nr. § 442 Absatz 1 ist mit der MaÃgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.