Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht verbieten, in einem Risikogebiet Urlaub zu machen. Der Arbeitnehmer entscheidet, wie und wo er seinen Urlaub verbringt. Gezielter Urlaub ins Risikogebiet. So dürfte es auch bei Reisen in Risikogebiete sein. Darf Ihr Arbeitgeber Reisen in Corona-Risikogebiete verbieten? Abzugrenzen ist das Risikogebiet von dem Gebiet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Die Arbeitsverhinderung darf zudem nicht vom Arbeitnehmer verschuldet sein. Die neun wichtigsten Dinge, auf die man nun achten muss. Das Robert-Koch-Institut klassifiziert die Risikogebiete und veröffentlicht die Übersicht unter dieser Adresse. Zu groß ist das Risiko, dass der Mitarbeiter auf der Reise erkrankt, ausfällt und im schlimmsten Fall weitere Mitarbeiter ansteckt und so für eine Betriebsschließung sorgt. Was ist ein Risikogebiet? Entscheidungen dazu gibt es bislang, soweit ersichtlich, nicht. Muster – Urlaub im Risikogebiet. Eine Reisewarnung spricht das Auswärtige Amt dann aus, wenn für Reisende eine Gefahr für Leib und Leben droht. Das richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen in den Bundesländern. Reist ein Arbeitnehmer bewusst in ein... 2. Das bringt eine behördlich angeordnete Quarantäne mit sich. Urlaub in einem Risikogebiet: Das sind Ihre Rechte und Pflichten. Zudem gründete sie die Seminarreihe „Mom’s Law“, die Müttern juristischen Rat für die Rückkehr in das Arbeitsleben bieten möchte. Ein vergleichender Blick zu den Extremsportarten hilft weiter. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber keine kostenpflichtigen Tests verlangen. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Der Arbeitgeber kann eine erholungsgefährdende Tätigkeit während des Urlaubs nicht untersagen. Noch Fragen? Urlaub im Corona-Risikogebiet – Was darf der Arbeitgeber? Darf mich mein Arbeitgeber überhaupt nach meinem Reiseziel fragen? Der Arbeitnehmer muss zwar keine Auskunft darüber geben, wo genau er Urlaub macht (genaue Stadt, Region, etc.). Für die Zwecke des Arbeitsschutzes dürfte es genügen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fragt, ob er in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet Urlaub gemacht hat. Muster – Urlaub im Risikogebiet. Die von der IG Metall betreuten Betriebe gehören in aller Regel nicht zu solchen sensiblen Branchen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern nicht verbieten, in ein Risikogebiet zu reisen. B. entsprechend unserem Musterschreiben. Darf mir der Arbeitgeber den Urlaub in einem Risikogebiet verbieten? Arbeitgeber dürfen eine Reise in ein Risikogebiet nicht verbieten. Um einem Ansteckungsrisiko vorzubeugen, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nun aber mitteilen, wenn er sich in den letzten 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat oder Kontakt zu jemandem hatte, der unter Infektionsverdacht steht oder gar infiziert ist. Diese Cookies sind technisch notwendig und werden nach dem Verlassen der Web Session gelöscht. Solange der Arbeitnehmer trotz der Quarantäne seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt oder dies zumindest ordnungsgemäß anbietet, behält er auch den Anspruch auf sein Entgelt. You'll also be provided with a free profile along with access to interesting news, jobs, groups and events. „Arbeitnehmer nehmen dann in Kauf, dass sie vorübergehend verhindert sind, ihre … Verschulden in diesem Sinne bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings, dass der Arbeitnehmer ein besonders leichtfertiges oder gar vorsätzliches Verhalten an den Tag gelegt hat. Müssen Arbeitnehmer nach einer Reise in ein ausländisches Risikogebiet in Quarantäne und können deswegen nicht arbeiten, muss der Arbeitgeber ihnen in dieser Zeit kein Gehalt zahlen. Das kann letztlich nur unter Abwägung auch der Interessen des Arbeitnehmers im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Wir erklären, was Beschäftigte beachten sollten. Kostenlose E-Tickets für die Hannover Messe 2021, Liste mit den ausgewiesenen Risikogebieten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, wo seine Mitarbeiter ihren Urlaub verbringen. Außerdem muss der Arbeitgeber gegebenenfalls die Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz zum Schutz der Gesundheit anderer Mitarbeiter erhöhen. Einige Arbeitnehmer werden jedoch nach einer Urlaubsreise in ein Risikogebiet nicht unter Quarantäne stehen. B. entsprechend unserem Musterschreiben. Arbeitnehmer, bei denen Covid-19 festgestellt wird, sind arbeitsunfähig erkrankt unabhängig davon, wie sehr sie durch die Krankheit beeinträchtigt werden. Einen Anspruch gemäß § 56 IfSG gibt es daher nicht. Risikogebiete sind hingegen alle Regionen, mit einem erhöhten Risiko einer Coronainfektion. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Werden Urlauber von der Einstufung einer Region als Risikogebiet überrascht, kann der Arbeitgeber ihnen daraus aus Schusters Sicht kaum einen Vorwurf machen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis daher nur kündigen, wenn ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt. Beispielsweise enthalten Tarifverträge häufig Regelungen zu Fallkonstellationen, in denen der Arbeitgeber das Entgelt bei persönlicher Verhinderung des Arbeitnehmers weiterzahlen muss. Bei einem Urlaub in einem „Corona-Risikogebiet“ stellen sich einige arbeitsrechtliche Fragen. Der Mannheimer Arbeitsrechtsexperte Jan Tretow warnt: Wer Urlaub in einem Corona-Risikogebiet macht, muss danach in der Quarantäne möglicherweise auf Gehalt verzichten. Die entsprechende Gesetzesänderung soll ab Oktober gelten. In erster Linie ist entscheidend, ob es spezielle Regelungen im Betrieb oder im einzelnen Arbeitsverhältnis dazu gibt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich an dieser Stelle die Frage, wie im Falle der Rückkehr aus einem Risikogebiet praktisch zu verfahren ist. Berücksichtigt werden nur Tests, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichenden Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt worden sind. Wer sich über die Verordnungen informieren möchte, kann dies hier tun. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 stützen. Beschäftigte, die unter Quarantäne stehen, können ihre Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten können. Allgemeine Verhaltensempfehlungen, wie etwa der Rat, von Reisen in Risikogebiete Abstand zu nehmen, wird man aber richtigerweise nicht als spezifische Maßnahmen zur Prophylaxe begreifen können. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während seines gesamten Urlaubs im Risikogebiet die empfohlenen Verhaltensregeln zur Minimierung des Infektionsrisikos einhält, kann ihm eine Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht vorgeworfen werden. Sie können zum Beispiel ein spezielles Formular für Urlaubsrückkehrer ausarbeiten, in welchem die Mitarbeiter angeben, ob sie und, wenn ja, in welchem Corona-Risikogebiet sie im Urlaub gewesen sind. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt weiter zu zahlen, wenn Mitarbeiter behördlich angeordnet in Quarantäne gehen müssen. Der Urlaubsanspruch bleibt trotz Quarantäne unverändert bestehen. Zwar hat Ihr Arbeitgeber generell kein Auskunftsrecht über Ihre Urlaubspläne. Das sollten Sie wissen. Ist der einmal genehmigt, dürfen Arbeitnehmer fahren, wohin sie wollen und müssen dem Arbeitgeber das Ziel auch nicht sagen. Wenn Quarantäne verhängt wird, wird der Arbeitgeber zwangsläufig davon Kenntnis erlangen, dass Sie sich während Ihres Urlaubs in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine Abmahnung setzt voraus, dass eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt wurde. Die maßgeblichen Regelungen sehen jedoch auch Ausnahmen von der Quarantäne vor, insbesondere bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die Frage ist, ob die Arbeitsverhinderung infolge einer absehbaren Quarantäne nach Rückkehr aus einem Auslandsurlaub in einem Risikogebiet vom Arbeitnehmer verschuldet ist, sodass der Anspruch aus § 616 BGB entfällt. Nach meiner Auffassung sind Arbeitnehmer wegen der nicht eindeutigen Rechtslage momentan gut beraten, nicht ohne erforderlichen Anlass wissentlich in Risikogebiete zu reisen, um ihren Vergütungsanspruch nicht zu gefährden. 10 IfSG näher definiert wird, ist die Impfung, die jedoch für die Krankheit Covid-19 bislang nicht existiert. Bund und Länder haben dagegen am Tag danach gemeinsam beschlossen, dass es keine Entschädigung für den Verdienstausfall durch Quarantäne geben soll, wenn der Reiserückkehrer „sehenden Auges“ in ein Coronarisikogebiet gereist ist. Urlaubsreisen in Risikogebiete Manch eine oder einer möchte den Urlaub gerne in einem Land verbringen, das als sogenanntes Corona-Risikogebiet gilt. Allerdings besteht eine Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Son­der­fall: Urlaub im Risi­ko­ge­biet Wenn Arbeit­nehmer in Risi­ko­ge­bieten Urlaub gemacht haben, können sie nicht ohne Wei­teres an den Arbeits­platz zurück­kehren. Aufgrund der Corona-Pandemie gestaltet sich die Urlaubssaison 2020 schwierig. Existieren dazu keine speziellen Vorschriften, kann der Arbeitgeber die Beschäftigung allenfalls dann verweigern, wenn er greifbare Anhaltspunkte dafür hat, dass von dem Beschäftigten eine Ansteckungsgefahr ausgeht. Ein Lohnfortzahlungsanspruch scheidet danach zumindest dann aus, wenn der Arbeitnehmer trotz anschließender Quarantänepflicht bewusst in das Risikogebiet gereist ist und er nicht im Homeoffice arbeiten kann. Für die Dauer der ärztlich festgestellten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen gegen den Arbeitgeber. Wer seine Arbeit ohnehin im Homeoffice erbringt, dürfte damit also keine Probleme haben. Insbesondere ist die teilweise vertretene Auffassung, dass der Arbeitgeber allgemein danach fragen darf, ob der Arbeitnehmer in ein Land reist beziehungsweise in einem Land gewesen ist, das als Risikogebiet ausgewiesen ist, abzulehnen. Allgemein ist unsere Bewertung aber die, dass dann, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs im Risikogebiet die empfohlenen Verhaltensregeln zur Minimierung des Infektionsrisikos einhält, von einem besonders leichtfertigen Verhalten nicht die Rede sein kann. Grundsätzlich gilt: Wo ein Mitarbeiter seinen Urlaub verbringt, ist seine private Entscheidung. Anmerkung der Autorin: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Artikel die männliche Form verwendet. Sollte diese Zeitspanne von den Gerichten als zu lang bewertet werden, entfällt der Anspruch insgesamt. 2. Mit anderen „Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ dürften vergleichbare Maßnahmen gemeint sein, wie vorsorgliche medikamentöse Behandlungen (beispielsweise Malariaprophylaxe), die in Bezug auf Covid-19 aber ebenfalls nicht existieren. Arbeitgeber sollten den Zutritt zum Betrieb verweigern, wenn sie wissen, dass sich ein Arbeitnehmer in einem Risikogebiet aufgehalten hat, oder es hierfür konkrete Anhaltspunkte gibt. Oft kann die örtliche Geschäftsstelle schon „auf dem kleinen Dienstweg“ das Problem aus der Welt schaffen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer seine Erkrankung nicht selbst verschuldet hat. As a XING member you'll be part of a community of over 18 million business professionals in German-speaking countries alone. Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben, dass die Angestellten dennoch einen Teil der Urlaubstage im Sommer nehmen müssen, damit nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig nicht im Betrieb sind, wenn es in der zweiten Jahreshälfte hoffentlich wirtschaftlich wieder bergaufgeht? Darunter fällt die Information, dass sich während des Urlaubs ein Aufenthalt in einem Risikogebiet ergeben hat. ... Arbeitgeber können sich diese Kosten aber vom den zuständigen Landesbehörden zurückholen. Allerdings darf ein Arbeitgeber mE nicht immer nach dem eigentlichen Zielland einer Reise fragen. Falls es keine solche Verordnung des Landes gibt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Gründen der Treuepflicht anweisen, dem Betrieb für 14 Tage fern zu bleiben, um die übrige Belegschaft nicht zu gefährden. Aufgrund der Corona-Pandemie gestaltet sich die Urlaubssaison 2020 schwierig. Vielmehr stellt sich die Frage, was mit den Vergütungsansprüchen geschieht. Zwar hat Ihr Arbeitgeber generell kein Auskunftsrecht über Ihre Urlaubspläne. Die Frage des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer in den 14 Tagen vor seiner Rückkehr aus dem Urlaub in einem Risikogebiet war, ist zulässig; der Arbeitnehmer muss sie daher wahrheitsgemäß beantworten. Gibt es keine speziellen Regelungen zu dieser Frage, kann der Arbeitgeber einen Test nur verlangen, sofern der Arbeitnehmer Symptome zeigt. Ob der Arbeitnehmer in diesem Fall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber hat, ist in der Rechtsprechung noch nicht entschieden. 4. Direkt lesen arbeitsrechtliche Hilfestellungen rund um die Corona-Krise hier. Dem Arbeitnehmer könnte der Vorwurf gemacht werden, dass er die vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers verletzt, wenn er durch seine Urlaubsreise verursacht, dass er nach dem Urlaub daran gehindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Frage ist: Verliere ich den Entschädigungsanspruch, wenn ich entgegen der Reisewarnung in ausländisches Risikogebiet reise? Ist das nicht der Fall, bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn er die ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung unberechtigt ablehnt. Ob der Arbeitgeber dennoch die Beschäftigung verweigern darf, hängt dann von verschiedenen Fragen ab. Entscheidend sind auch hier stets die Umstände des Einzelfalls. Er ist jedoch wegen seiner Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gehalten, diesen zu informieren, wenn er während des Urlaubs ein Risikogebiet aufsucht. Wer also gezielt Urlaub in einem Risikogebiet macht, nimmt die anschließende Quarantäne „sehenden Auges“ in Kauf. Ein solches Fragerecht dürfte nur in solchen Betrieben bestehen, in denen eine potenzielle Infektion besonders gravierende Auswirkungen hätte, wie zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern. Werden wir in Zukunft trotz Corona noch reisen können? 1: Arbeitsschutz. Nein, das kann er nicht. Insbesondere müssen Unternehmen entscheiden, wie sie damit umgehen, wenn Arbeitnehmer in einem Risikogebiet Urlaub machen wollen oder gemacht haben. Sofern gegen den Arbeitnehmer eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot durch individuelle, konkrete behördliche Verfügung verhängt wird, steht ihm eine staatliche Verdienstausfallentschädigung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu. Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf, dem Arbeitnehmer die Reise in das gewünschte Urlaubsland zu verbieten- auch dann nicht, wenn es sich bei dem Land um ein Risikogebiet handelt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht verbieten, in einem Risikogebiet Urlaub zu machen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer wissentlich in ein Risikogebiet fährt? arbeitsrechtliche Hilfestellungen rund um die Corona-Krise Ra-Busch.de 285 Wörter. Juni 2020 Personen nicht in häusliche Quarantäne, wenn sie bei der Einreise über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorhanden sind, und die Personen dieses der zuständigen Kreisverwaltung auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer anweisen, der Arbeitsstätte 14 Tage nach der Rückkehr aus dem Risikogebiet fernzubleiben. Unberechtigt ist die Ablehnung etwa, wenn der Arbeitnehmer ausnahmsweise keiner Quarantäne unterliegt und keine Symptome zeigt. Liegt zum Zeitpunkt der Einreise noch kein entsprechendes ärztliches Zeugnis vor, wird aber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorgelegt, endet die Verpflichtung zur Quarantäne. Ob eine solche Pflichtverletzung arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann, ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden und scheint eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich gilt: Keine Lohnfortzahlung für Arbeitsverhinderungen, die der Arbeitnehmer selbst herbeigeführt hat oder die er hätte vermeiden können. Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist, ist nach der derzeitigen Rechtslage verpflichtet, sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Tage vor seiner Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Frage ist, wie weit solche Rücksichtnahmepflichten gehen. So können Chefs verlangen, dass der Arbeitnehmer einen Coronavirus-Test macht, um seine Tätigkeit nach dem Urlaub wieder aufnehmen zu können. Aber selbst wenn das Verhalten als Vertragsverletzung ausgelegt würde, wäre zunächst eine Abmahnung des Arbeitgebers das angemessene Sanktionsmittel. “Aber wenn man etwa mit Menschen aus der Risikogruppe arbeitet, sollte man sich zeitnah mit dem Arbeitgeber abstimmen”, rät die Arbeitsrechtlerin. Während die einen ihren Urlaub aus Sorge vor einer Infektion lieber Zuhause verbringen, möchten die anderen sorglos die Welt bereisen. Die Einstufung als Risikogebiet treffen das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam. 1 der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung vom 15. In Nordrhein-Westfalen ist das zum Beispiel die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO), in Bayern die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Der Grund: „Urlaub ist eine Privatangelegenheit.“. Allerdings kann sich der Arbeitgeber das gezahlte Gehalt von den Behörden erstatten lassen. Der Anspruch auf Entschädigung ist demnach auch bei einer Quarantäne im Anschluss an eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet nicht ausgeschlossen. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern genießen die Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, Kündigungsschutz. Beispielsweise müssen nach § 2 Abs. Christin Herken ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Reiserückkehrer mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet müssen sich bei ihrer Rückreise grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Mit der Nutzung unserer Website erklärst Du Dich damit einverstanden. Wir verwenden Cookies, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer für diese Zeit unter Quarantäne gestellt wird. Es könnte es angezeigt sein, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter allgemein schriftlich über die arbeitsrechtlichen Problematiken bei Urlaubsaufenthalten in Corona-Risikogebieten informiert, z. Das BGB enthält mit § 616 eine Regelung, die theoretisch auch im Fall einer Quarantäne mit Arbeitsausfall den Entgeltanspruch des Beschäftigten gegen seinen Arbeitgeber sichern könnte. In der aktuellen Situation gestaltet sich die Sachlage aber etwas anders: Im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber dem gesamten Unternehmen darf der Arbeitgeber fragen, ob Arbeitnehmer ihren Urlaub in einem Risikogebiet … Denn die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer in einem Risikogebiet gewesen ist, begründet allein weder, dass er zwangsläufig einer Quarantäne unterliegt, noch, dass er sehr wahrscheinlich ansteckend ist und er daher nicht beschäftigt werden muss. Es könnte es angezeigt sein, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter allgemein schriftlich über die arbeitsrechtlichen Problematiken bei Urlaubsaufenthalten in Corona-Risikogebieten informiert, z. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber andernfalls den bestehenden Fürsorgepflichten, auch gegenüber anderen Mitarbeitern, nicht nachkommen könnte. meinen Urlaub im Risikogebiet verbracht habe und anschließend in die Quarantäne muss? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, wo seine Mitarbeiter ihren Urlaub verbringen. Wir beantworten die wichtigen Fragen zu diesem Thema. Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern" müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung. Genauso wenig kann er den Mitarbeiter verpflichten, während heimischer Quarantäne Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen. In diesem Zusammenhang stellen sich einige arbeitsrechtliche Fragen. Das heißt: Es kommt entscheidend auf die Auslegung des Tarifvertrags an. Bei denen liegt laut eines Urteils des Bundessozialgerichts regelmäßig nur der Vorsatz zur Selbstgefährdung vor, nicht aber der Vorsatz zur Verletzung. Praktisch sieht es allerdings so aus, dass für viele Arbeitsverhältnisse diese Regelung nicht greift. Viele Arbeitgeber würden gern verhindern, dass ihre Mitarbeiter ihren Urlaub in einem Land verbringen, für das eine Reisewarnung aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus besteht. Laut Rechtsanwalt Jan Bartholl ist die Antwort ganz klar „Nein.“. Es gibt aber auch die Auffassung, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit voraussetzt, dass die Krankheit den Betroffenen an der Verrichtung seiner Arbeit hindert. Er kann in diesen Fällen aber vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser von zu Hause aus arbeitet, sofern er die technische Ausstattung stellt und die Arbeit im Homeoffice geeignet ist. Mustertexte und Tarifverträge zur Corona-Krise : Kurzarbeitvereinbarung: 2.